Bergmüller Tipps für die Heizöllagerung und Heizöllieferung

Tipps für Ihre Heizöllieferung

Liebe Kunden,

anbei möchten wir Ihnen ein paar Tipps für die Heizöllagerung und Heizöllieferung geben:

Im Bereich Gewässerschutz hat es in den letzten Jahren sehr große Gesetzesänderungen bzw. Verschärfungen gegeben, aber auch eine klare Ordnung der Pflichten für den Betreiber (Besitzer) einer Tankanlage und dem Befüller (Tankwagenfahrer).  

Um das einmal ganz einfach darzustellen, Sie als Betreiber sind vom Gesetzgeber verpflichtet, uns eine ordnungsgemäße Tankanlage zur Verfügung zu stellen und wir als Ihr Lieferant sind verpflichtet die Befüllung ordnungsgemäß durchzuführen. Wenn das alles berücksichtigt wird, sollte einer ordentlichen Belieferung nichts mehr im Wege stehen.

Aus diesem Anlass haben wir uns auch entschlossen, Ihnen zwei Merkblätter auf unserer Webseite bereitzustellen:

  1. Merkblatt für die Befüllung von Tanks für Heizölverbraucheranlagen
  2. Merkblatt für den Betreiber –bitte ausdrucken und im Tankraum aufhängen

Sollte unser Tankwagenfahrer die Befüllung Ihrer Tankanlage verweigern oder abbrechen macht er das zum Schutz Ihres Eigentum. Gerne helfen wir Ihnen bei Problemen mit Ihrer Tankanlage, als Fachbetrieb nach § 19 WHG sind wir hierfür zugelassen.  Wenn Sie einen Check Ihrer Tankanlage möchten, können Sie gerne unsere Abteilung Heizungsbau unter 09131-89110 kontaktieren.  

Lassen Sie doch Ihre Tankanlage beim nächsten Kundendienst Ihrer Ölheizung einmal vom Ihrem Meister-Fachbetrieb durchchecken, Sie bekommen dann vom Monteur eine Checkliste ausgehändigt und sind dann auf der sicheren Seite,  damit sind Sie Ihren Pflichten als Betreiber auch gleich nachgekommen.

Wir möchten Sie aber sicherheitshalber auch gleich darauf hinweisen, ein Tankcheck ersetzt keine Überprüfung von prüfpflichtigen Tankanlagen die regelmäßig  durch einen Sachverständigen überprüft werden müssen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung