Bergmüller Holzpellets

Holzpellets

in dem doch noch sehr jungen Pellets Markt kommt jetzt immer mehr Bewegung durch die Erfahrungen im Umgang mit Pellets. Sie erhalten von uns durch unseren zertifizierten Lieferanten wie schon immer nur A1 Holzpellets- alle alten Normen DIN-plus, Ö-Norm etc. haben Ihre Gültigkeit verloren.

Wir möchten unserer Informationspflicht für die aktuell wichtigsten Erkenntnisse in
der Pellet-Lagerhaltung nachkommen. ln Kürze erscheint die erste Lagerverordnung nach VDI 3464. Diese ist bindend für alle- besonders auch für Eigenbauten im Bereich Pellets Lagerung.

Anbei ein paar wichtige Tipps, die aber auch durch die VDI 3464 gefordert werden:

  • Lagerraum sollte nicht mehr als max. 30 Meter vom LKW entfernt sein
  • Der Pellets Lagerraum muss 100% dicht gegenüber den restlichen Keller bzw. Wohnbereich sein.
  • ln den nächsten Wochen erscheint ein Aufkleber mit Vorschriften im Umgang mit Pellets Lager: "Was ist zu beachten bei, während und nach der Pellets-Belieferung- dieser wird bei der
    nächsten Lieferung bei Ihnen angebracht"


Belüftungsvorschriften :

  • Die ersten 4 Wochen nach einer Belieferung darf niemand das Lager betreten- im Notfall z.B. bei Störungen muss vorgelüftet werden bzw. eine Co Messung durchgeführt werden, es muss immer eine Sicherungsperson vor dem Lager stehen. Pellets Lager über 40 to unterliegen besonderen
    Vorschriften.
  • Bei starkem Geruch im Pellets Lager unbedingt sofort lüften- nicht in den Wohnbereich- immer
    nach außen.
  • Pellets Lager müssen mit einer Entlüftungsleitung ausgestattet sein, diese darf auch nicht
    verschlossen werden, hierfür gibt es spezielle Entlüftungsdeckel- diese müssen auch auf den
    Befüllstutzen- damit eine Zirkulation zur Ausgasung der Pellets entsteht. Füll- und Entlüftungsleitung müssen ein leichtes Gefälle nach außen haben- damit anfallendes Schwitz/Kondenswasser nicht in den Pelletraum gelangt.
  • Anbringen eines Co Melder im Keller- Heizungsraum-ist (noch) keine Vorschrift- aber
    erscheint uns sehr sinnvoll.
  • Nach jedem Bogen in der Füllleitung muss mindestens ein 30 cm gerades Füllrohr angebracht
    werden. Füllrohre müssen innen immer glatt sein - keine Schrauben eindrehen
  • Prallmatte mit mind. 30 cm Abstand von der Wand montieren- evtl. auch seitlich befestigen
  • Bei Pellets Lager mit mehr als 30 Meter Füllschlauch (LKW) erlischt automatisch jede PelletsQualitätsgarantie- wird bei jeder Lieferung dokumentiert.
  • Achten Sie auf die Erdungsvorschriften der Pelletlager.
  • Pelletslager müssen nach zwei Füllungen bzw. alle zwei Jahre komplett entleert und entstaubt
    werden. Bei Sack- Silo bitte auf eine Reinigungsöffnung achten bzw. den Hersteller auf einen
    nachträglichen Einbau ansprechen.
  • Bei Lager-Selbstbau bitte keine OSB Platten verwenden, diese fördern die Plattenbildung von
    Staub.


Bei Fragen oder Problemen rufen Sie uns an, wir helfen gerne. Der junge Pelletmarkt ist ständig in
Bewegung, Erfahrungen und neue Erkenntnisse werden nun langsam in den Markt einfließen und zu
ständig neuen Normen und evtl. auch Vorschriften führen. Bitte halten Sie nicht an alten Systemen,
Normen u. Vorschriften fest- gehen Sie mit dem Markt.


Lernen wir gemeinsam aus der Praxis für eine sicherere Zukunft.