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ADAC: Klarer Beschluss für klare Luft – Grenzwerte für Dieselfahrzeuge müssen auf den Prüfstand
ADAC: Klarer Beschluss für klare Luft – Grenzwerte für Dieselfahrzeuge müssen auf den Prüfstand (01.02.2019)

ADAC Berlin-Brandenburg begrüßt Empfehlung aus Goslar

 

ADAC: Klarer Beschluss für klare Luft – Grenzwerte für Dieselfahrzeuge müssen auf den PrüfstandVor dem Hintergrund der Diskussion um Grenzwerte für Luftschadstoffe haben sich Vertreter des ADAC gemeinsam mit weiteren Experten beim 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar darauf geeinigt, dass geltende Stickoxidwerte einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen werden müssen.

Volker Krane, Verkehrsvorstand des ADAC Berlin-Brandenburg, war Mitglied des Arbeitskreises VII in Goslar. Er begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, angesichts gegensätzlicher Fachmeinungen klären zu lassen, in welcher Konzentration Diesel-Abgase tatsächlich gesundheitsschädlich sind. „Wenn Berliner Autofahrer und Brandenburger Pendler von Fahrverboten betroffen sind, müssen sie sich darauf verlassen können, dass die geltenden Grenzwerte wissenschaftlich begründet sind“, so Krane.

An der Hardware-Nachrüstung führt kein Weg vorbei

Die Gesundheit der Menschen steht auch für den ADAC an erster Stelle. Entsprechend sollte alles unternommen werden, um die Luft in den Städten sauberer zu machen. Fahrverbote als in Grundrechte eingreifende Maßnahmen dürften jedoch nur als letztes Mittel angeordnet werden.

Um eine schnellstmögliche Reduzierung der NOx-Werte zu erreichen, muss eine zeitnahe Hardware-Nachrüstung für Diesel-Fahrzeuge angestrebt werden. Der ADAC fordert Autohersteller und Nachrüster auf, schnellstmöglich entsprechende Abgasreinigungssysteme zu entwickeln und serienreif auf den Markt zu bringen. Gleichzeitig bleibt der Club bei seiner Forderung, dass die Kosten für die Nachrüstung nicht am Diesel-Fahrer hängen bleiben dürfen. 

Der Diesel bleibt eine wichtig Brückentechnologie

„Wir dürfen den Diesel nicht pauschal verteufeln“, warnt Karsten Schulze,

Technikvorstand des ADAC Berlin-Brandenburg. „Er bleibt auch in den kommenden Jahren eine sinnvolle und sogar notwendige Technologie auf dem Weg zu einer emissionsfreien Mobilität“, so Schulze weiter. Denn bei der CO2-Bilanz schneidet der Diesel deutlich besser ab als vergleichbare Benziner. Diesel-Pkw mit der neuen Euronorm 6d-TEMP liefern auch im ADAC Ecotest überzeugende Ergebnisse.

Zahlreiche Tests belegen: Die Empfehlung der Experten des Verkehrsgerichtstages muss dem ADAC zufolge nun Gegenstand des Prüfauftrags für die Luftqualitätsrichtlinie sein, die im Arbeitsprogramm 2019 der EU-Kommission enthalten ist.

Da die Grenzwerte bis auf weiteres rechtlich bindend bleiben, muss der Senat seine Bemühungen verstärken, Fahrverbote in der Hauptstadt zu vermeiden; mindestens solange eine Evaluierung der Werte aussteht. Darüber hinaus sind erlassene Fahrverbote fortlaufend auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Auch darauf haben sich die Experten in Goslar geeinigt.  

Die Empfehlungen des Arbeitskreises VII beim 57. Verkehrsgerichtstag zum Thema „Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“

  • Nachdem in jüngster Zeit der Grenzwert für NO2 (Stickstoffdioxid) von 40 Mikrogramm/m3 Luft in Frage gestellt wurde, wird die Europäische Kommission aufgefordert, zeitnah den Grenzwert auf seine wissenschaftliche Fundiertheit und Belastbarkeit zu überprüfen und künftig eine gesetzlich verpflichtende Evaluierung von Grenzwerten vorzusehen.
  • Nur auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Grenzwertes dürfen Fahrverbote als in Grundrechte eingreifende Maßnahmen als letztes Mittel angeordnet werden.
  • Zudem wird der Gesetzgeber aufgefordert, ein Gesamtkonzept zur Reduzierung sämtlicher relevanter Schadstoffe einschließlich NO2 zu entwickeln.
  • Um eine schnellstmögliche Reduzierung der NO2-Werte zu erreichen, ist eine zeitnahe Hardware-Nachrüstung für Diesel-Fahrzeuge anzustreben, insbesondere durch eine kurzfristige Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt und durch staatliche Anreize. Die Autoindustrie wird aufgefordert, sich an den Kosten einer Hardware-Nachrüstung zu beteiligen.
  • Die derzeitige rechtliche Grundlage für das Aufstellen der Messstationen genügt nicht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot. Daher wird der Gesetzgeber aufgefordert, eindeutige standardisierte Vorgaben für die Positionierung von Messstationen festzulegen.
  • Erlassene Fahrverbote sind fortlaufend auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Quelle: ADAC

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